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Möglichkeiten der Nachbarschafshilfe

Oft sind es die netten Menschen aus der Nachbarschaft, die helfen, wenn Menschen Unterstützung im Alltag benötigen. Sie übernehmen das Einkaufen, helfen beim Putzen der Wohnung oder fahren die Menschen zum Arzt.

Sie entlasten damit Pflegende Angehörige, die diese Aufgaben sonst häufig zusätzlich zu Beruf und Familie übernehmen würden. Um Pflegende Angehörige zu entlasten und Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf zu unterstützen, zahlt die Pflegeversicherung allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad pro Monat 125€ Entlastungsbetrag. Dieser kann u.a. für die Nachbarschaftshilfe genutzt werden.

Was bedeutet Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf Geld von der Pflegekasse (125€ Entlastungsbetrag im Monat) dazu nutzen können, sich bei Freunden und Bekannten finanziell für ihre Unterstützung (z.B. Einkaufen, Fahrten zum Arzt usw.) erkenntlich zu zeigen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Nachbarschaftshilfe?

Um die Nachbarschaftshilfe nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person, die Hilfe erhält, muss einen anerkannten Pflegegrad besitzen.
  • Der Helfer/die Helferin darf nicht bis zum 2. Grad mit der Person, die er/sie unterstützt, verwandt oder verschwägert sein.
  • Der Helfer/die Helferin muss einen Pflegekurs nach §45 SGB XI nachweisen. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen bietet regelmäßig Kurse mit der AOK Nordwest und weiteren Kooperationspartnern an. Diese richten sich speziell an angehende Nachbarschaftshelfer*innen.

Ich möchte Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Person mit Pflegebedarf Kontakt mit ihrer/seiner Pflegekasse auf.

Die Abläufe für Anmeldung und Abrechnung unterscheiden sich leicht zwischen den Pflegekassen. Die Mitarbeitenden der Pflegekasse werden Ihnen erklären, was genau zu tun ist.

Ich habe noch Fragen zur Nachbarschaftshilfe. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie zum Thema Nachbarschaftshilfe weitere Informationen benötigen, melden Sie sich gerne beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen

Eichertstraße 7
57080 Siegen
Tel.: 0271/ 234 178 149
E-Mail: suedwestfalen@rb-apd.de

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